AGB

§1 Definitionen
Die Firma Fast-Deko wird im Folgenden als Auftragnehmer und der Kunde als Auftraggeber genannt.
§2 Geltungsbereich
Die nachstehenden AGB gelten für alle Angebote und Verträge des Auftragnehmers, die sich im Rahmen der Ttigkeit für Eventdienstleistungen und Dekorationen herausstellen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mit Vertragsschluss erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit der Geltung der AGB.
§3 Angebote
Alle Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend.
§4 Vertragskündigung
Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, kann der Vertrag spätestens zwei Wochen vor dem Auftragstermin schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) gekündigt werden. Bei Absage der Veranstaltung, weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Auftragstermin, werden Stornierungskosten in Hohe von 30 % vom Gesamtbetrag fällig. Sollten bei der Vorbereitung des Auftrages beim Auftragnehmer bereits hõhere Vorbereitungskosten entstanden sein, so sind diese vollständig zu ersetzen.
§5 Leistungsumfang, Fristen und Termine
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers wird mit dem schriftlichen Vertragsabschluss festgelegt. Alle zugesagte Liefer- und Fertigungsfristen sowie die Aufbauzeiten sind unverbindlich. Alle technischen Fragen sollten im Voraus abgeklärt sein.
Der Auftraggeber kann Schadenersatz wegen Verzuges nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers geltend machen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 10% von Rechnungswert der vom Verzug betroffenen Leistung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet alle Voraussetzungen, insbesondere der rechtzeitige Zahlungseingang von Anzahlungen, rechtzeitig und ordnungsgemäß zu erfüllen.
Der Auftraggeber ermöglicht freien Zugang zum Veranstaltungsort; stellt die Belade- und Entlade – Möglichkeiten während Auf- und Abbau sicher und sorgt für ausreichend Parkraum in der unmittelbaren Nähe.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass keine Behinderung am Veranstaltungsort (z.B. die Vollsperrung der Aufbauflächen durch diverse Möbel) während der vereinbarten Aufbauzeiten auftritt.
Der Auftraggeber trägt alle Kosten, die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers entstehen.
§6 Abnahme, Gewährleistung
Die Abnahme der Dekoration bzw. Leihgegenstände sind unmittelbar vor dem Beginn der Veranstaltung erforderlich. Spätere Mängelanzeigen sind unwirksam und fuhren zu keinen Preisnachlass.
Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ist beschrankt.
Der Auftragnehmer haftet maximal mit dem Auftragsvolumen.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen.
Unterschiedliche Auffassungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Bezug auf der künstlerischen Bereich des Auftrages, werden nicht als Mangel abgeschätzt und führen zu keinen Preisnachlass.
§7 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen des Auftraggebers wie folgt fällig
25 % bei Auftragserteilung
75 % unmittelbar nach Ende des Aufbaus.
Alle Rechnungen sind innerhalb von eine Woche nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Eine Kaution von 50,- Euro ist spätestens am Ausleihtag einzuzahlen.
§8 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers sachgerecht zu nutzen und sie gegen Feuer, Wasserschaden, Einbruchdiebstahl und sonstiges Abhandenkommen zu schützen. Für abhanden gekommenes oder defektes Material, sowie unsachgemäße Nutzung haftet der Auftraggeber mit einer Kaution in Höhe von 100,- Euro. Falls die Schadenvolumen werden die Kautionssumme überschritten, werden die zusätzliche Kosten fällig.
Erkennbare Mängel und Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Die Nutzung der Leistungen des Auftragnehmers durch Dritte ist unzulässig und kann vorher schriftlich vereinbart werden. Eine fehlende Vereinbarung entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht bei Inanspruchnahme durch Dritte.
Sollten Arbeiten in einer Hohe von über 2,5 m notwendig bzw. geplant sein, stellt der Auftraggeber einen sicheren geeigneten Steiger (z.B. Leiter oder Rollgerüst) zur Verfügung.
Der Auftraggeber sorgt vor Ort während des Auf- und Abbaus für einen kompetenten Ansprechpartner, der über alle örtlichen Gegebenheiten informiert ist.
Verstoßt der Auftraggeber gegen die oben genannten Pflichten ist der Auftragnehmer zur sofortigen fristlosen Kündigung berechtigt.
§9 Haftung des Auftragnehmers
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber dem Auftragnehmer als auch den Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers ausgeschlossen. Der Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen haften auch nicht für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob sie beim Auftraggeber oder bei Dritten entstehen. Die gilt nur soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt.
Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Die Haftung des Auftragnehmers ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den für die Leistung ausgehandelten Betrag begrenzt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktuälitat der über seine Dienste ermittelten Informationen.
§10 Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche des Auftragnehmers, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Inanspruchnahme einer Leistung des Auftragnehmers entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den Auftraggeber selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beschränkt.
Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung freistellen.
§11 Liefer- und Leistungsverzögerung
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftraggebers liegen und Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Liegt eine erhebliche Behinderung, die vom Auftragnehmer zu vertreten ist, vor, so ist der Auftraggeber berechtigt, nur Zahlungen für laufende Leistungen ab der Behinderung angemessen zu mindern.
§12 Exklusivität
Während der Vertragslaufzeit ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die durch den Auftragnehmer erbrachte Leistung an anderer Stelle anzubieten, einzukaufen oder von anderer Stelle erbringen zu lassen.
Alle Konzepte und Angebote des Auftragnehmers unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen Dritten insbesondere Mitbewerbern, auch in Auszügen, nicht bekannt gegeben oder überlassen werden. Bei Zuwiderhandlungen hat der Auftrageber eine Zahlung von mind. 50% des im Angebot genannten Betrages als Schadensersatz an den Auftragnehmer zu leisten.
§13 Schlussbestimmung
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Als Gerichtsstand gilt Nürtingen als vereinbart, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen dem widersprechen.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.